Diese Ordnung soll das gemeinschaftliche Zusammenleben aller an der Schule Beteiligten regeln, ermöglichen und erleichtern helfen. Um Konflikte zu
vermeiden ist das Einhalten nachfolgender gemeinsamer Absprachen nötig.
Vor dem Unterricht
- Die Schülerinnen und Schüler können das Schulgebäude ab 7:35 Uhr betreten. Sie dürfen sich in der Schulstraße aufhalten.
- Der Unterricht beginnt um 8:00 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler gehen spätestens nach dem ersten Gong um 7:55 Uhr in ihre Klassenräume bzw. warten am
Stier auf ihre Fachlehrkräfte.
- Schülerinnen und Schüler, die erst nach der ersten Stunde Unterricht haben, halten sich bis 8:40 Uhr im Ganztagsbereich auf, nicht aber im
Klassenraum.
- Erscheint eine Lehrkraft nicht, meldet sich der/die Klassensprecher/-in zehn Minuten nach Stundenbeginn im Sekretariat.
In den Pausen
- alle Schülerinnen und Schüler gehen in der Pause nach draußen.
- Sind die Witterungsbedingungen zu schlecht, wird abgeklingelt. Dann dürfen sich die Schülerinnen und Schüler in der Schulstraße und im Ganztagsbereich
aufhalten.
- Der Verwaltungstrakt ist kein Aufenthaltsort für Schülerinnen und Schüler.
- Für Schülerbelange ist das Sekretariat nur während der großen Pausen aufzusuchen.
- Für die Pause stehen den Schülerinnen und Schülern draußen Hof „Wanne“ und Hof „Wiese“ zur Verfügung. Die Grenzen dieser Bereiche sind durch eine weiße
Markierung gekennzeichnet.
- Im Bereich der Fahrradständer und Parkplätze halten sich Schülerinnen und Schüler nicht auf.
- Hof „Ganztag“ zwischen dem 4G-Park und der Oberschule wird in den Vormittagspausen (bis Ende 5. Stunde) nicht genutzt.
- Ballspiele werden nur auf den ausgewiesenen Flächen auf Hof „Wiese“ gespielt, nicht aber auf Hof „Wanne“ (Ausnahme: Tischtennis).
- Alle Schülerinnen und Schüler befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte und der Pädagogischen Mitarbeiter*innen.
- Beim ersten Gong nach der Pause begeben sich alle Schülerinnen und Schüler sofort zu den Unterrichtsräumen.
- (Zu Beginn der Pausen können Lebensmittel und Getränke im „Kantcafé“, am Tresen der Teeküche und bei Verkäufen der Klassen erworben werden. Im
„Kantcafe“ ist die Benutzerordnung zu beachten.)
Nach dem Unterricht
- Die Klassenräume sind nach Unterrichtsschluss in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Die Stühle werden hochgestellt, die Fenster geschlossen, die
Jalousien hochgefahren, die interaktiven Tafeln ausgestellt und das Licht ausgeschaltet.
- Nach Unterrichtsschluss verlassen alle Schülerinnen und Schüler auf direktem Weg über den Haupteingang das Schulgelände. Ausnahme: Buskinder, deren Bus
nicht unmittelbar nach dem Unterricht abfährt, melden sich im Ganztagsbereich bei den Pädagogischen Mitarbeiter*innen an.
- Zur Mensa und zurück gelangt man ausschließlich über Hof „Ganztag“.
- Nach dem Essen in der Mensa stehen den Ganztagsschülerinnen und -schülern zum Aufenthalt der Ganztagsbereich, Hof „Ganztag“ und Hof „Wiese zur
Verfügung.
Allgemeines
- Während des gesamten Schulbetriebes, auch vor einer AG, darf das Schulgelände nicht verlassen werden. Ausnahmeregelungen sind mit der Schulleitung oder
einer Lehrkraft abzusprechen.
- Das Mitbringen von Waffen (Messer, Schlagringe, usw.) und Feuerzeugen ist strikt untersagt.
- Jegliches Mitbringen oder das Einnehmen von Drogen, wie z. B. Alkohol, oder das Rauchen von Zigaretten (auch E-Zigaretten etc.) ist nicht
erlaubt.
- Das Mitbringen und Verzehren von Kaugummis, Energydrinks und Getränken mit Koffein (Cola, Cola-Mix) ist nicht gestattet.
- Handys werden in der Schule und auf dem Weg zum 4-G-Park und im 4-G-Park nicht benutzt. Während des Schulbetriebs ist das Handy auf dem Schulgelände
ausgeschaltet. Abhörfähige Smartwatches sind nicht erlaubt. Verstößt jemand dagegen, werden die Geräte eingezogen und vorerst einbehalten. Ausnahme: An den Bushaltestellen ist die Handynutzung
gestattet.
- Fahrräder werden in den Fahrradständer abgestellt, Kleinkrafträder auf den ausgewiesenen Abstellplätzen des Lehrerparkplatzes geparkt.
- Die bepflanzten Anlagen auf dem Schulgelände werden nicht betreten.
- Auf Hof „Wanne“ wird nicht geklettert.
- Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Nach dem Toilettengang sind sie sofort und
ordentlich zu verlassen.
- Toilettengänge werden bis auf besondere Ausnahmen während der großen Pause
erledigt.
- Schneebälle dürfen nicht geworfen werden.
- Wir gehen mit Gemeinschaftseigentum pfleglich um.
- Beim Betreten des Schulgeländes ist Bekleidung, Verschleierung und Bedeckung, die visuelle Identifikation behindert, abzulegen.
Kleidung
- Wir achten darauf, dass unsere Kleidung der Institution Schule und der Atmosphäre des Lernens angemessen ist. Unsere Kleidung ist ordentlich (keine
Jogginghosen) und nicht zu freizügig; gemeint sind insbesondere übertiefe Dekolletés, bauchfreie Oberteile, pofreie Shorts, herausguckende Unterwäsche, zu kurze Röcke. Das Tragen nicht angemessener
Kleidung führt dazu, dass beim erstmaligen Verstoß eine Information an die Eltern geht und bei weiteren Verstößen die betroffenen Schüler*innen nach Hause geschickt werden und an der Arbeit unter
Aufsicht teilnehmen müssen.
- Während des Unterrichts sind Kopfbedeckungen (außer aus religiösen Gründen) nicht gestattet, während der Pausen aber dürfen sie getragen
werden
Jeder von uns verhält sich rücksichtsvoll und unterlässt alles, was andere gefährdet, belästigt
oder stört, so dass ein gemeinschaftliches Miteinander möglich ist.
Bei Verstößen gegen die Schulordnung sind die Lehrkräfte angewiesen geeignete Erziehungsmittel anzuwenden (Verwarnungen, Tadel,
Nachsitzen, Hilfsarbeiten usw.).
Wathlingen, 07.03.2022
Glossar
Ganztagsbereich: Raum 703, 704, 705 und der Flur zwischen den genannten Räumen und (einschließlich) dem
Stier.
Hof „Wiese“: Die große Wiese (inklusive: Tartanplätze, Beachvolleyballfeld und den Basketballkörben) zwischen
Verwaltungstrakt und Sportplatz.
Hof „Wanne“: Die Flächen vor der Schule links und rechts des Haupteingangs.
Hof „Ganztag“: Die Fläche zwischen dem Musik/Werken/Textil-Trakt und der Schulküche/ den
Ganztagsräumen.
Schulstraße: Der Bereich zwischen Stier und Haupteingang.