Achtung: Dies ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung mit Ihrer
Unterschrift!
Spätestens am dritten Tag, nachdem Ihr Kind wieder in der Schule erschienen ist, muss ein Entschuldigungsschreiben bei der
Klassenlehrkraft vorliegen. Hierauf ist unbedingt das Datum der Fehltage und auch der Grund des Fernbleibens zu vermerken.